Die Fallkonferenzen im EBM und inwieweit sie sich unterscheiden
Abrechnungstipps von Dr. med. Gerd W. Zimmermann
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) enthält eine ganze Reihe von Gebührenordnungspositionen (GOP), die Gespräche honorieren, die zwischen unterschiedlichen Personen über die Behandlung von Patientinnen und Patienten geführt werden. Ihre Anzahl steigt beständig und so stellt sich die Frage, welche dieser Leistungen man wann berechnen kann und ob ggf. solche Leistungen sogar kombiniert in Rechnung gestellt werden können.
Es gibt drei GOP für eine patientenorientierte Fallbesprechung unter Beteiligung der notwendigen ärztlichen Fachdisziplinen und/oder weiterer komplementärer Berufe sowie mit Pflegekräften:
- Die GOP 37120 ist berechnungsfähig, wenn das Gespräch bei Unterbringung einer Patientin bzw. eines Patienten in einer Pflegeeinrichtung geführt wird, mit der ein Kooperationsvertrag für die Versicherte bzw. den Versicherten besteht. In diesem Fall kann die koordinierende Ärztin bzw. der koordinierende Arzt persönlich, per Telefon oder per Video geführte Gespräche mit z. B. Ärztinnen und Ärzten anderer Fachrichtungen, Physiotherapeutinnen und -therapeuten sowie Pflegekräften nach der GOP bis zu dreimal im Krankheitsfall berechnen.
- Die GOP 37320 ist bei einer Palliativbehandlung in der Häuslichkeit oder einer Pflegeeinrichtung berechnungsfähig. In diesem Fall kann eine Ärztin bzw. ein Arzt mit einem besonderen Qualifikationsnachweis geführte Gespräche mit den eingangs genannten Personen oder zusätzlich auch Angehörigen mit dieser GOP bis zu fünfmal im Krankheitsfall in Rechnung stellen.
- Die GOP37720 kommt im Rahmen der außerklinischen Intensivpflege zum Ansatz. In diesem Fall kann eine Ärztin bzw. ein Arzt mit einem besonderen Qualifikationsnachweis persönlich, per Telefon oder per Video geführte Gespräche mit den eingangs genannten Personen oder auch Angehörigen mit dieser GOP bis zu achtmal im Krankheitsfall in Rechnung stellen.
In allen drei Fällen ist ein Ansatz der Leistung auch durch die anderen beteiligten Ärztinnen und Ärzte möglich, selbst wenn sie keinen Versorgungsvertrag mit dem Pflegeheim haben bzw. nicht über den entsprechenden Qualifikationsnachweis verfügen.
Die weiteren GOP betreffen definierte Krankheitszustände oder Vorgänge.
- Die GOP 30706 kann für die Teilnahme an einer multidisziplinären schmerztherapeutischen Fallkonferenz berechnet werden. Hausärztinnen und -ärzte sowie weitere komplementär behandelnde Ärztinnen und Ärzte dürfen die GOP unter Angabe der primär schmerztherapeutisch verantwortlichen Ärztin bzw. des primär schmerztherapeutisch verantwortlichen Arztes für persönlich oder per Video geführte Gespräche ohne Obergrenze in Rechnung stellen. In diesem Fall wird allerdings von der zuständigen KV die GOP 03040 nicht zugesetzt.
- Die GOP 01758 kann für die Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen des Mammographie-Screenings berechnet werden. Hausärztinnen und -ärzte dürfen diese Leistung bei persönlicher oder telefonischer Teilnahme unter Angabe der programmverantwortlichen Ärztin bzw. des programmverantwortlichen Arztes auch ohne Genehmigung durch die zuständige KV ohne Obergrenze in Rechnung stellen.
- Die GOP 30210 kann für eine Teilnahme an einer multidisziplinären Fallkonferenz im Rahmen einer geplanten hyperbaren Sauerstofftherapie bei diabetischem Fußsyndrom berechnet werden. Hausärztinnen und -ärzte mit der Zusatzbezeichnung „Diabetologie“ oder „Diabetologe Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG)“ können die Leistung für persönlich, per Telefon oder per Video geführte Gespräche einmal im Krankheitsfall berechnen.
- Die GOP 01442 kann bei chronisch pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten für eine Fallbesprechung per Video zwischen der behandelnden Vertragsärztin bzw. dem behandelnden Vertragsarzt, die bzw. der die Koordination von diagnostischen und/oder therapeutischen und/oder rehabilitativen Maßnahmen und/oder der pflegerischen Versorgung für die Patientin bzw. den Patienten durchführt, und den Pflege(fach)kräften, die an der Versorgung der Patientin bzw. des Patienten in der Häuslichkeit der Patientin bzw. des Patienten oder einer Pflegeeinrichtung oder einer beschützenden Einrichtung beteiligt sind, bis zu dreimal im Krankheitsfall in Rechnung gestellt werden. Voraussetzung ist, dass in den letzten drei Quartalen unter Einschluss des aktuellen Quartals ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Arztpraxis stattgefunden hat.
- Die GOP 01443 hat einen zur GOP 01442 identischen Inhalt, gilt aber für die Vertragsärztin bzw. den Vertragsarzt, die bzw. der eine Patientin oder einen Patienten, wie unter der GOP 01442 definiert, mitbehandelt.
- Die GOP 37804 ist neu und kann für eine Fallbesprechung mit den eingangs genannten Personen und ggf. auch Angehörigen bei Verdacht auf Long COVID und Erkrankungen, die eine ähnliche Ursache oder Krankheitsausprägung aufweisen, persönlich, per Telefon oder per Video bis zu fünfmal im Krankheitsfall berechnet werden.
All diese Fallkonferenzen sind einheitlich mit 86 Punkten bewertet (10,66 Euro im Jahr 2025). Nicht einheitlich ist hingegen die Möglichkeit, diese Leistungen miteinander zu kombinieren. Welche Leistungen wann nebeneinander ausgeschlossen bzw. berechnungsfähig sind, zeigt die folgende Tabelle:
| Ausschlüsse |
| |
GOP | Sitzung | Behandlungsfall | Mögliche Kombination(en) |
37120 | 01442, 01443, 37720, 37804 | 37320 | 30210, 01758, 30706 |
37320 | 01442, 01443, 37720, 37804 | 37120, 30706 | 30210, 01758 |
37720 | 01442, 01443, 30706, 30948, 37120, 37320, 37804 |
| 30210, 01758 |
30706 | 01442, 01443, 37720, 37804 | 37320 | 30210, 01758, 37120 |
01758 | 01442, 01443, 37804 |
| 30210, 37120, 37320, 37720, 30706 |
30210 | 01442, 01443, 37804 |
| 37120, 37320, 37720, 30706, 01758 |
01442 | 01443, 01758, 30210, 30706, 30948, 37120, 37320, 37720, 37804 |
| 01758 |
01443 | 01442, 01758, 30210, 30706, 30948, 37120, 37320, 37720, 37804 |
| 01758 |
37804 | 01442, 01443, 01758, 30210, 30706, 30948, 37120, 37320, 37720 |
| 01758 |
Fazit
Relevante Abrechnungskombinationen ergeben sich allenfalls
- zwischen der GOP 30706 (Teilnahme an einer schmerztherapeutischen Fallkonferenz) und der GOP 37120 (Fallbesprechung im Rahmen einer Pflegeheimbetreuung mit Vertrag) im Rahmen der Behandlung einer Patientin bzw. eines Patienten in einem Pflegeheim, z. B. wegen eines chronischen Schmerzsyndroms. Das rechnet sich aber nicht, da in einem solchen Fall bei der Berechnung der GOP 30706 nicht nur die hausärztliche Grundpauschale nach der GOP 03040 nicht zugesetzt wird, sondern auch die GOP 03220/03221 nicht ansatzfähig sind.
- zwischen der GOP 30210 (Fallkonferenz zur Indikationsüberprüfung einer Patientin bzw. eines Patienten mit diabetischem Fußsyndrom vor Überweisung an ein Druckkammerzentrum) und der GOP 37120 (Fallbesprechung im Rahmen einer Pflegeheimbetreuung mit Vertrag). Diese Kombination ist unproblematisch, denn es ergeben sich keine weiteren Abrechnungsausschlüsse und außerdem wird die GOP 37120 2025 extrabudgetär vergütet.
Die betriebswirtschaftliche Relevanz dieser Gebührenordnungspositionen insgesamt liegt somit in erster Linie bei dem Ansatz all dieser Leistungen im Einzelfall. Von besonderer Bedeutung sind dabei die GOP 01442, 01443, 37320 und 37804, die ebenfalls, wie die GOP 37120, im Jahr 2025 extrabudgetär vergütet werden.

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.