Beim DMP COPD das (neue) Lungenkrebsscreening nicht vergessen
Wer COPD hat, ist hochgradig gefährdet, auch eine maligne Lungenerkrankung zu bekommen. In das DMP COPD kann man bereits Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr aufnehmen, die neue Vorsorgeleistung zum frühzeitigen Erkennen von Lungenkarzinomen ergänzt die Versorgung in idealer Weise.
GKV-Versicherte zwischen 50 und 75 Jahren können jetzt ein Lungenkrebsscreening in Anspruch nehmen. Als Eingangskriterium gilt, dass die bzw. der Versicherte aktuell seit mindestens 25 Jahren stark raucht oder bis vor weniger als 10 Jahren geraucht hat. Dabei muss ein Raucherdasein von mindestens 15 sogenannten Verpackungsjahren vorliegen oder vorgelegen haben, wobei ein Packungsjahr dem Rauchen von 20 Zigaretten (einer Packung) pro Tag über ein ganzes Jahr entspricht.
Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin sowie für Innere und Allgemeinmedizin sind berechtigt, die Indikation zur Durchführung einer beim Lungenkrebsscreening angewandten Niedrigdosis-Computertomographie (LDCT) zu stellen. Dazu müssen anamnestische Daten erhoben und ein Bericht erstellt werden, aus dem das Vorliegen des Zigarettenkonsums der versicherten Person sowie das medizinische Eignungsprofil hervorgehen. Dieser Bericht wird der Patientin bzw. dem Patienten zusammen mit einem Merkblatt über die Untersuchung und einer Überweisung an eine Fachärztin bzw. einen Facharzt für Radiologie, die bzw. der eine entsprechende Genehmigung der KV zur Durchführung einer LDCT hat, ausgehändigt.
Eine Untersuchung wird von der GKV alle 12 Monate bezahlt. Wurde bei entsprechenden Patientinnen und Patienten innerhalb der letzten 12 Monate aus anderen Gründen eine Untersuchung der Lunge mittels CT durchgeführt, die qualitativ zur Befundung im Hinblick auf ein Lungenkarzinom geeignet war, besteht der Anspruch frühestens 12 Monate nach diesem Zeitpunkt.
Das neue Duo ermöglicht eine lebenslange Begleitung
Eine chronisch-obstruktive Lungenerkrankung (COPD) und Lungenkrebs sind stark vergesellschaftete Erkrankungen. Etwa 50–70 % aller Patientinnen und Patienten, bei denen Lungenkrebs diagnostiziert wird, leiden gleichzeitig an einer COPD, umgekehrt haben Menschen mit COPD ein bis zu sechsfach höheres Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken.
Es ist deshalb sinnvoll, beide Leistungen bei Betroffenen kombiniert einzusetzen. Bei Raucherinnen und Rauchern vor dem 50. Lebensjahr sollte dieses „erweiterte Screening“ sofort beginnen, wenn sich im Rahmen einer Lungenfunktionsprüfung Anzeichen für das Vorliegen oder den Beginn einer COPD ergeben.
Die Aufnahme in das Disease-Management-Programm (DMP) COPD ist ab dem 18. Lebensjahr möglich, wenn eine COPD-typische Anamnese (z. B. Rauchen, chronischer Husten) und ein lungenfunktionstypischer Nachweis einer irreversiblen oder nur gering reversiblen Atemwegsobstruktion vorliegt. Als derartige Kriterien gelten ein FEV₁/VC von < 70 % nach Gabe eines bronchienerweiternden Medikaments (Bronchodilatation) oder bei Fällen mit einem FEV₁/VC ≥ 70 % der Nachweis einer Atemwegswiderstandserhöhung oder einer Lungenüberblähung oder einer Gasaustauschstörung sowie das Ergebnis einer radiologischen Untersuchung der Thoraxorgane.
Bei jüngeren Patientinnen und Patienten mit solchen Kriterien dürfte nach Aufnahme in das Programm eine DMP-Kontrolle im Abstand von 6 Monaten nach medikamentöser Einstellung und/oder Beseitigung der Noxe ausreichend sein. Bei einer Befundverschlechterung vor dem 50. Lebensjahr sollte vorzeitig eine radiologische Untersuchung (z. B. Röntgen oder CT) der Lunge veranlasst werden.
Lungenkrebs tritt überwiegend ab dem 40. Lebensjahr auf und die Neuerkrankungen nehmen mit dem Alter deutlich zu. Der Schwerpunkt der Erkrankungen liegt bei Personen zwischen dem 50. und 75. Lebensjahr, der Altersdurchschnitt bei Diagnose bei etwa 70 Jahren. Das größte Risiko tragen Männer zwischen 80 und 84 Jahren sowie Frauen zwischen 70 und 74 Jahren.
Entscheidend für das Eintrittsalter ist allerdings der Start einer Noxe. Wer z. B. über 20 Jahre lang täglich mehr als 20 Zigaretten raucht, hat ein besonders hohes Risiko, das mit zunehmendem Alter steigt. Durchschnittlich muss man 15–30 Jahre kontinuierlich rauchen, bis sich ein Lungenkrebs entwickeln kann. Da eine COPD-Symptomatik üblicherweise zwischen 40 und 50 Jahren auftritt, sollte deshalb spätestens ab dieser Altersgruppe die „Kombivorsorge“ beginnen.
Wenn man z. B. eine COPD-Patientin oder einen COPD-Patienten mit erhöhtem Lungenkrebsrisiko frühzeitig in das DMP COPD aufnimmt, maximiert man die Risikovorsorge. Bei DMP-Kontrollen im Abstand von 3 oder 6 Monaten hat man einerseits die Möglichkeit, einen unbefriedigenden Verlauf sofort kurativ weiter abzuklären, man kann die Patientinnen und Patienten aber auch schon auf das durch das Lungenkrebsscreening erweiterte Programm ab dem 50. Lebensjahr vorbereiten und rechtzeitig die Teilnahme starten.
Da man die Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit der „Zielerkrankung“ regelmäßig entweder jedes Quartal oder jedes zweite Quartal zur DMP-Verlaufskontrolle sieht, kann man sie alle 12 Monate an die Teilnahme am Lungenkrebsscreening erinnern und das Ergebnis der Lungenuntersuchung in die weitere Behandlungsstrategie integrieren.
So kann man das abrechnen
Der Bericht zum Lungenkrebsscreening nach der GOP 01875, der die o. g. Kriterien zusammenfasst, kann formlos erfolgen. Viele KVen bieten allerdings bereits auf ihrer Homepage Vordrucke an, die durch einfaches Ankreuzen ausgefüllt werden können.
Gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) genügt eine Selbsterklärung, die bei den abrechnungsberechtigten Fachgruppen als im Rahmen der Facharztweiterbildung erworben angenommen werden kann. Eine zusätzliche Fortbildung bei der Landesärztekammer (LÄK) ist freiwillig, bisherige Mitteilungen zeigen aber, dass es hier regionale Unterschiede gibt und einige KVen die Teilnahme an einer Fortbildung als Voraussetzung für die Abrechnung der Leistungen fordern.
Im Vordergrund steht die Beratungsleistung nach der GOP 01876, die je 5 Minuten insgesamt bis zu 3-mal zum Ansatz kommen kann.
Abrechnungstechnisch ist eine Kombination mit den DMP-Leistungen – wie in der Tabelle dargestellt – uneingeschränkt möglich. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Abrechnungspositionen für die Ersteinschreibung und die Folgedokumentationen KV-spezifisch unterschiedlich und regional durch zusätzliche DMP-Leistungen ergänzt sein können, da die Verträge auf der Grundlage der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) im Detail zwischen den Kassen und der KV vor Ort verhandelt und vereinbart werden.
Alle in der Tabelle gezeigten Leistungen werden unbudgetiert oder extrabudgetär und damit uneingeschränkt in Euro vergütet. Sie können in den gezeigten Zeiträumen jeweils erneut in Rechnung gestellt und ggf. durch weitere, ebenfalls uneingeschränkt in Euro vergütete Leistungen, wie z. B. die GOP 03221 ab einem zweiten Kontakt im Quartal oder die GOP 03230 für Gesprächsleistungen, ergänzt werden. Eine Kombination mit anderen Vorsorgeleistungen im vorgegebenen Zeitrahmen, wie z. B. nach der GOP 01732/01734 (Check-up, Hepatitisscreening), 01731/01737 (Krebsvorsorge beim Mann), 01745 (Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs), 01740 (Beratung zur Früherkennung des kolorektalen Karzinoms) sowie 01747/01748 (Beratung und Sonographie zum Ultraschallscreening auf Bauchaortenaneurysmen beim Mann), sind ebenfalls möglich und sinnvoll.
So kann ein erweitertes Vorsorgeprogramm bei COPD ab dem 50. Lebensjahr aussehen:
Zeitraum | EBM | Leistungsbeschreibung |
Start | 03000 | Altersspezifische Versichertenpauschale, einmal im Behandlungsfall |
| 03220 | Chronikerpauschale 1, einmal im Behandlungsfall |
| 03330 | Spirographische Untersuchung |
| 90224 | Beratung, Erstellung und Versand der Teilnahme- und Einwilligungserklärung und Erstdokumentation DMP COPD, einmalig (Beispiel-KV) |
| 01876 | Erstberatung zur Früherkennung von Lungenkrebs gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, je vollendete 5 Minuten, einmalig |
| 01875 | Erstellung eines Berichts gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, einmal im Krankheitsfall |
Nach 3–6 Monate | 03000 | Altersspezifische Versichertenpauschale, einmal im Behandlungsfall |
| 03220 | Chronikerpauschale 1, einmal im Behandlungsfall |
| 03330 | Spirographische Untersuchung | |
| 90225 | Erstellung und Versand der Folgedokumentation, einmal im Behandlungsfall (Beispiel-KV) | |
| Nach 12 Monate | 03000 | Altersspezifische Versichertenpauschale, einmal im Behandlungsfall |
| 03220 | Chronikerpauschale 1, einmal im Behandlungsfall | |
| 01875 | Erstellung eines Berichts gemäß Abschnitt D. III. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie, einmal im Krankheitsfall | |
| 03330 | Spirographische Untersuchung | |
| 90225 | Erstellung und Versand der Folgedokumentation, einmal im Behandlungsfall |

Dr. med. Gerd W. Zimmermann ist Facharzt für Allgemeinmedizin und seit vielen Jahren als Referent sowie Autor zum Thema Leistungsabrechnung nach EBM und GOÄ tätig.