Verordnungsfähige Medizinprodukte

Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.

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Produktauswahl

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung bei Kopflausbefall.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    Keine

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    31.12.2028

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.

    Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.

    Achtung: Befristung abgelaufen!

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    21.10.2022

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    29.11.2026

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intraokulärer Eingriffe.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26. Mai 2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    29.11.2026

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes bei Kataraktextraktion und Implantation einer Intraolularlinse (IOL).

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26. Mai 2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intraokulärer Eingriffe.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26.05.2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Intra- und postoperative Blasenspülung bei urologischen Eingriffen;

    jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet ist.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26.05.2024