Lösung Fall des Monats Februar: Videosprechstunde

      Fall des Monats

Eine Videosprechstunde kann sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Patientinnen und Patienten eine sinnvolle Hilfe sein.

Die Lösung zur Frage

Welche Aussage zur Videosprechstunde ist richtig?

  • Psychotherapie kann grundsätzlich nicht als Videosprechstunde durchgeführt werden.
    (falsche Antwort)
  • Aus datenschutzrechtlichen Gründen darf der Patientenklarname für die Praxis nicht erkennbar sein.
    (falsche Antwort)
  • Die Videosprechstunde muss werbefrei sein.
    (richtige Antwort)

Erklärung

Eine Videosprechstunde kann sowohl für Ärztinnen und Ärzte als auch für Patientinnen und Patienten eine sinnvolle Hilfe sein. Auch eine Psychotherapie kann per Videosprechstunde durchgeführt werden. Hierfür muss bereits ein persönlicher Erstkontakt erfolgt sowie aus therapeutischer Sicht kein unmittelbarer persönlicher Kontakt notwendig sein. Patientinnen und Patienten müssen eine Einwilligung für die Videosprechstunde abgeben, bei der der Klarname für die Praxis erkennbar sein muss. Die Videosprechstunde darf keine Werbung enthalten.

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