Dosierung auf dem Rezept

      Arzt fragt Rp.     Korrekte Verord­nung

Frage:

Muss bei allen Verordnungen von Arzneimitteln, also zum Beispiel auch bei Verordnungen von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln für Kinder, eine Dosierung auf dem Rezept angegeben sein?

Antwort:

Die gesetzliche Regelung zur verpflichtenden Dosierungsangabe geht auf die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zurück. Dort heißt es in § 2 Abs. 1:

„Die Verschreibung muss enthalten: […]

7. die Dosierung; dies gilt nicht, wenn dem Patienten ein Medikationsplan, der das verschriebene Arzneimittel umfasst, oder eine entsprechende schriftliche Dosierungsanweisung einer verschreibenden Person vorliegt und wenn die verschreibende Person dies in der Verschreibung kenntlich gemacht hat oder wenn das verschriebene Arzneimittel unmittelbar an die verschreibende Person abgegeben wird.

Da die AMVV grundsätzlich für verschreibungspflichtige Arzneimittel gilt, liegt demnach bei einer fehlenden Dosierungsangabe bei einem nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel kein Verstoß gegen die AMVV vor. Allerdings wird seitens der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit empfohlen, auch bei der Verordnung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln eine Dosierungsanweisung auf dem Rezept anzugeben.

» Weitere Informationen: Praxishilfe „Dosierung auf dem Rezept“