Verordnungsfähige Medizinprodukte

Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.

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Produktauswahl

  • Medizinisch notwendige Fälle

    – zur Spülung und Reinigung bei operativen Eingriffen
    – zur Spülung von Wunden und Verbrennungen
    – zur intra- und postoperativen Spülung bei endoskopischen Eingriffen

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26.05.2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    - Zum Freispülen des Operationsgebietes und zum Feuchthalten des Gewebes,
    - zur Wundspülung bei äußeren Traumen und Verbrennungen,
    - zur Spülung bei diagnostischen Untersuchungen;
    - zum befeuchten von Wunden und Verbänden

    jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet ist.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26.05.2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase; Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    31.12.2027