Verordnungsfähige Medizinprodukte
Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.
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Produktauswahl
OcuCoat®
Medizinisch notwendige Fälle
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augen-abschnittes.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26. Mai 2024
Okta-line
Medizinisch notwendige Fälle
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie zur mechanischen Netzhautentfaltung nach Netzhautablösungen/ PVR/PDR, Riesenrissen, okularen Traumata sowie zur vereinfachten Entfernung subluxierter Linsen und Fremdkörper aus dem Glaskörperraum.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26.05.2024
Oxane® 1300
Medizinisch notwendige Fälle
Zur intraokularen Tamponade bei schweren Formen der Netzhautablösung sowie allen Netzhautablösungen, die mit anderen Therapieformen nicht behandelt werden können. Ausgenommen ist die Anwendung bei zentralen Foramina mit Ablösung und bei schweren diabetischen Retinopathien.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26. Mai 2024
Oxane® 5700
Medizinisch notwendige Fälle
Zur intraokularen Tamponade bei schweren Formen der Netzhautablösung sowie allen Netzhautablösungen, die mit anderen Therapieformen nicht behandelt werden können. Ausgenommen ist die Anwendung bei zentralen Foramina mit Ablösung und bei schweren diabetischen Retinopathien.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26. Mai 2024