Verordnungsfähige Medizinprodukte
Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.
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Produktauswahl
NaCl 0,9 % B. Braun
Medizinisch notwendige Fälle
- zur Spülung und Reinigung bei operativen Eingriffen
- zur Spülung von Wunden und Verbrennungen
- zum Anfeuchten von Wundtamponaden, Tüchern und Verbänden
- zur Überprüfung der Durchlässigkeit von Kathetern
- zur intra- und postoperativen Spülung bei endoskopischen Eingriffen
- zur mechanischen AugenspülungBefristung der Verordnungsfähigkeit
26. Mai 2024
NaCl 0,9 % Fresenius Kabi
Medizinisch notwendige Fälle
Zur internen und externen Anwendung wie Perfusion des extracorporalen Systems bei der Hämodialyse, postoperative Blasenspülung bei allen urologischen Eingriffen, Spülungen im Magen-Darmtrakt und von Fisteln und Drainagen. Auch zur Wundbehandlung und zum Befeuchten von Tüchern und Verbänden;
jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet ist.Befristung der Verordnungsfähigkeit
26. Mai 2024
Nebusal® 7 %
Medizinisch notwendige Fälle
Zur symptomatischen Inhalationsbehandlung der Mukoviszidose für Patienten ≥ 6 Jahre.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
31. Dezember 2028
NutriLock™
Medizinisch notwendige Fälle
Für parenteral ernährte Patientinnen und Patienten ab dem 18. Lebensjahr als KatheterBlock-Lösung zur Instillation von venösen Gefäßkathetern zur Vorbeugung von Blutstrominfektionen. Dies gilt nicht bei Patientinnen und Patienten mit malignen Grunderkrankungen oder mit bereits vorhandenem Katheter und katheterassoziierten Blutstrominfektionen (CRBSI – catheter-related bloodstream infection) in der Vorgeschichte.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
19.07.2027
NYDA®
Medizinisch notwendige Fälle
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
27.05.2024
NYDA® Läusespray
Medizinisch notwendige Fälle
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
27.05.2024