Verordnungsfähige Medizinprodukte
Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.
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Produktauswahl
InstillaGel Lubri
Medizinisch notwendige Fälle
Zur Anwendung bei Patienten mit Katheterisierung.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
31.12.2028
IsoFree
Medizinisch notwendige Fälle
Als isotone Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer isotonen Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26. Mai 2024
ISOMOL®
Medizinisch notwendige Fälle
Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.
Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.Befristung der Verordnungsfähigkeit
26.05.2024
Isotonische Kochsalzlösung zur Inhalation (Eifelfango)
Medizinisch notwendige Fälle
Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26.09.2024