Verordnungsfähige Medizinprodukte

Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.

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Produktauswahl

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur Anwendung bei Patienten mit Katheterisierung.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    31.12.2028

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Als isotone Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer isotonen Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26. Mai 2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Für Patienten ab dem vollendeten 12. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation nur in Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon (mit Ausnahme des toxischen Megacolons), Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.

    Für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen im Alter von 12 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zur Behandlung der Obstipation.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26.05.2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Als Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26.09.2024