Verordnungsfähige Medizinprodukte
Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.
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Produktauswahl
HEALON GV®
Medizinisch notwendige Fälle
Viscoelastische Lösung für die intraokulare Verwendung bei Augenoperationen am vorderen Augenabschnitt.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26.05.2024
HEALON5®
Medizinisch notwendige Fälle
Viskoelastische Lösung für die intraokulare Verwendung bei Augenoperationen am vorderen Augenabschnitt.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26.05.2024
Healon®
Medizinisch notwendige Fälle
Für die intraokulare Verwendung bei Augenoperationen.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26.05.2024
Hedrin® Once Liquid Gel
Medizinisch notwendige Fälle
Für Kinder ab sechs Monaten bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall
Befristung der Verordnungsfähigkeit
keine
HYLO®-GEL
Medizinisch notwendige Fälle
Synthetische Tränenflüssigkeit bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen (trockenes Auge Grad 2), Epidermolysis bullosa, okuläres Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophthalmus.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
31.12.2028