Verordnungsfähige Medizinprodukte
Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.
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Produktauswahl
Dimet®20
Medizinisch notwendige Fälle
Für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr mit Entwicklungsstörungen zur physikalischen Behandlung des Kopfhaares bei Kopflausbefall.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
keine
Dk-line®
Medizinisch notwendige Fälle
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie zur mechanischen Netzhautentfaltung nach Netzhautablösungen/ PVR/PDR, Riesenrissen, okularen Traumata sowie zur vereinfachten Entfernung subluxierter Linsen und Fremdkörper aus dem Glaskörperraum.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26.05.2024
DuoVisc®
Medizinisch notwendige Fälle
Zur Anwendung als Operationshilfe in der Ophthalmochirurgie des vorderen Augenabschnittes bei Kataraktextraktion und Implantation einer Intraocularlinse.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26. Mai 2024