Verordnungsfähige Medizinprodukte

Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.

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Produktauswahl

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intraokulärer Eingriffe.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26. Mai 2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Ausschließlich zum Spülen von in-situ Gefäßzugangssystemen.

    Darf nicht in einem sterilen Umfeld verwendet werden.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    20. Dezember 2027

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Ausschließlich zum Spülen von in-situ Gefäßzugangssystemen.

    Bei Verwendung aseptischer Technik in einem sterilen Feld verwendbar.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    20. Dezember 2027

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Als isotone Trägerlösung bei der Verwendung von Inhalaten in Verneblern oder Aerosolgeräten. Dies gilt nur für die Fälle, in denen der Zusatz einer isotonen Trägerlösung in der Fachinformation des arzneistoffhaltigen Inhalats zwingend vorgesehen ist.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26.05.2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur Spülung der Vorderkammer während Kataraktoperationen und anderen intraokularen Eingriffen

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26.05.2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Als intraokulare Spüllösung bei chirurgischen Eingriffen im Auge, bei denen eine intraokulare Perfusion erforderlich ist.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26. Mai 2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur Irrigation im Rahmen extraokulärer und intraokulärer Eingriffe.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26. Mai 2024