Verordnungsfähige Medizinprodukte
Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.
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Produktauswahl
AMO™ ENDOSOL™
Medizinisch notwendige Fälle
Für intraokulare und topische Spülungen des Auges bei chirurgischen Prozeduren und für diagnostische und therapeutische Maßnahmen.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
01.11.2023
Ampuwa® Spüllösung
Medizinisch notwendige Fälle
- zur Anfeuchtung von Tamponaden und Verbänden (gilt nur für das Behältnis: Plastikschraubflasche),
- zur Atemluftbefeuchtung nur zur Anwendung in geschlossenen Systemen in medizinisch notwendigen Fällen;
jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet ist.Befristung der Verordnungsfähigkeit
26. Mai 2024
Amvisc™
Medizinisch notwendige Fälle
Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26. Mai 2024
Amvisc™ Plus
Medizinisch notwendige Fälle
Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt.
Befristung der Verordnungsfähigkeit
26. Mai 2024
Aqua B. Braun
Medizinisch notwendige Fälle
- zur Spülung und Reinigung bei operativen Eingriffen
- zur Spülung von Wunden und Verbrennungen
- zum Anfeuchten von Wundtamponaden, Tüchern und Verbänden
- zur Überprüfung der Durchlässigkeit von Blasenkathetern
- zur mechanischen AugenspülungBefristung der Verordnungsfähigkeit
26. Mai 2024