Verordnungsfähige Medizinprodukte

Auf dieser Seite können Sie sich anzeigen lassen, welche Medizinprodukte laut G-BA aktuell verordnungsfähig sind. Sie erfahren zudem, ob oder bis wann die Verordnungsfähigkeit befristet ist und bei welchen medizinisch notwendigen Fällen diese Regelung Anwendung findet.

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Produktauswahl

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Für intraokulare und topische Spülungen des Auges bei chirurgischen Prozeduren und für diagnostische und therapeutische Maßnahmen.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    01.11.2023

  • Medizinisch notwendige Fälle

    - zur Anfeuchtung von Tamponaden und Verbänden (gilt nur für das Behältnis: Plastikschraubflasche),
    - zur Atemluftbefeuchtung nur zur Anwendung in geschlossenen Systemen in medizinisch notwendigen Fällen;

    jeweils in einer Menge, die ausschließlich für die einmalige Anwendung geeignet ist.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26. Mai 2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26. Mai 2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    Zur Anwendung als Operationshilfe bei ophthalmischen Eingriffen am vorderen Augenabschnitt.

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26. Mai 2024

  • Medizinisch notwendige Fälle

    - zur Spülung und Reinigung bei operativen Eingriffen
    - zur Spülung von Wunden und Verbrennungen
    - zum Anfeuchten von Wundtamponaden, Tüchern und Verbänden
    - zur Überprüfung der Durchlässigkeit von Blasenkathetern
    - zur mechanischen Augenspülung

    Befristung der Verordnungsfähigkeit

    26. Mai 2024