Weniger als 2 Euro für die Pflege der E-Akte

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Legen Ärzte medizinische Dokumente wie Befunde oder Arztbriefe in einer elektronischen Patientenakte (ePA) ab, so erhalten sie dafür einmal im Quartal 1,67 Euro. Das geht aus dem jüngsten Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) hervor. Demnach werden zur Pflege der ePA zwei neue Ziffern rückwirkend zum 1. Januar in den EBM aufgenommen:

  • Die 01647 EBM (1,67 Euro / 15 Punkte) können Ärzte und Psychotherapeuten einmal im Quartal ansetzen, wenn sie Daten in der ePA erfassen, verarbeiten und/oder speichern. Sie wird als Zuschlag zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen gezahlt.
  • Findet in dem Quartal kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt und keine Videosprechstunde statt, rechnen Praxen die 01431 EBM (33 Cent / 3 Punkte) ab. Sie kann je Arzt oder Psychotherapeut bis zu viermal im Quartal für einen Patienten abgerechnet werden.

Podcast-Tipp: Welche Fallstricke gibt es rund um die Löschung von Daten aus der ePA zu beachten? Darüber spricht Jurist Jan Ippach in der aktuellen Episode des Hausarzt-Podcasts „HörBesuch“.

Wichtig: Der Beschluss des EBA umfasst nicht die Erstbefüllung der ePA. Hierfür erhalten Ärzte zunächst zehn Euro, wie der Gesetzgeber festgelegt hatte. Eine EBM-Ziffer steht hierfür noch nicht fest.

Eine eigenständige Beratungsleistung wurde nicht in den EBM aufgenommen. Zur Begründung hieß es laut KBV, dass der Gesetzgeber diese Aufgabe explizit den Krankenkassen zugewiesen habe. Doch genau hier könnte sich im Praxisalltag ein Knackpunkt zeigen.

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