Neues Praxisjahr, neue Fristen!

      Der Hausarzt     Meine Praxis

2021 ist in vielerlei Hinsicht ein Jahr der Digitalisierung. Doch mit der Einführung der E-Patientenakte zum Jahresbeginn und E-Krankschreibung ab 1. Oktober kommen nicht zuletzt neue Fristen, die es für Hausärztinnen und Hausärzte zu beachten gilt.

„Der Hausarzt" fasst daher alle für den Praxisalltag bedeutenden Änderungen in 2021 zusammen.

Mit Blick auf die bereits seit 1. März 2020 geltende Masern-Impfpflicht etwa endet eine für Praxen bedeutende Übergangsfrist. Praxispersonal, das nach diesem Datum eingestellt wurde, musste den entsprechenden Impfnachweis direkt erbringen. Für Mitarbeitende, die bereits länger beschäftigt sind, galt eine Frist, innerhalb der der Impfausweis vorgelegt werden oder die Impfung stattfinden musste. Diese endet am 31. Juli 2021!

Bereits seit 1. Januar 2021 müssen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten. Die Erstbefüllung durch den Arzt wird mit einmalig 10 Euro honoriert. Ärzte müssen bis 30. Juni 2021 startbereit sein! Andernfalls drohen Sanktionen in Form von einem Prozent Honorarabzug.

Ab 1. Oktober sind Praxen dann verpflichtet, eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die Krankenkasse zu senden. Die Frist wurde zuletzt verlängert, auch hier war zunächst Jahresbeginn anvisiert. Wichtig: Um eine eAU verschicken zu können, brauchen Praxen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Nur damit lässt sich die nötige elektronische Signatur erstellen.

Podcast-Tipp: Alle wichtigen Änderungen gibt’s auch zum Hören – in der neuen Episode des neuen „Hausarzt“-Podcasts HörBesuch (5. Januar, 10 Minuten Hörzeit). Online hören unter www.hausarzt.digital/podcast oder in Ihrem Podcast Player.