Erste Hilfe zur KBV-Kodierunterstützung

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Seit 1. Januar ist in einigen Praxen die „Kodierhilfe“ im Praxisverwaltungssystem (PVS) gestartet. Spätestens ab 1. Juli müssen alle PVS diese Funktion beinhalten. Neu sind etwa (die komplette Liste der Änderungen finden Sie in diesem Link):

  • Kodiercheck: Überprüfung der eingegebenen ICD-Kodes auf Plausibilität (gibt es zunächst bei vier Krankheitsbildern Herzinfarkt, Schlaganfall, Diabetes mellitus und Bluthochdruckfolgen)
  • Dauerdiagnosenverwaltung: Prüfung eines Kodes auf Eignung als Dauerdiagnose und quartalsübergreifender Dauerdiagnosen-Check

Während einige Funktionen helfen, könnte sich die Sortierung der Dauerdiagnosen in „anamnestisch“ und „behandlungsrelevant“ für manche Ärzte als Zeitfresser entpuppen. Denn nicht in jedem PVS ist diese gut gelöst, berichtet Hausarzt Dr. Christoph Claus, der eine Umfrage unter 24 Praxen gemacht hat. Problematisch ist aus seiner Erfahrung, dass anamnestische Dauerdiagnosen nicht in die Abrechnungsdatei gelangen, sie werden also nicht an die KV und die Kassen übermittelt. Landet eine anamnestische Dauerdiagnose im Archiv, entfalle etwa die Verordnungsbegründung für eine nötige Dauermedikation. Dass kann zu einem Regress und dem Wegfall der Abrechnungsvoraussetzungen für die Chronikerzuschläge führen.

Für Ärzte, bei denen die Kodierhilfe Zeit frisst, hat Claus daher zehn Vorschläge für einen möglichst effizienten Umgang erstellt. So sollten sie in den PVS-Schreiben zu den Quartalsupdates genau lesen, wie die quartalsweise Wiederholung des Dauerdiagnosen-Checks umgesetzt ist. Viele Funktionen können deaktiviert werden. Und auch bei der Übernahme der Diagnosen auf den Abrechnungsträger können Ärzte individuelle Einstellungen treffen. Alle Tipps finden Sie auf www.hausarzt.digital.

Mitte März hieß es aus KV-Kreisen, dass die KBV die verpflichtende Sortierung der Dauerdiagnosen wieder als „optional“ in den PVS gestalten lassen will. Weitere Details, etwa zur zeitlichen Frist, sind bislang nicht bekannt.