Vorgaben für Arbeitsverträge verschärft

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Hausärzte müssen bei Einstellungen, etwa von Medizinischen Fach­angestellten (MFA), seit dem 1. August Arbeits­verträge detaillierter ausgestalten als bislang. Das besagt das sogenannte Nachweis­gesetz, das der Bundestag jüngst verschärft hat. Damit setzt Deutschland die EU-Arbeitszeit­bedingungen­richtlinie um. „Der Hausarzt“ stellt eine Übersicht samt Inhalten und Fristen zur Verfügung.

Praxen sollten daher prüfen, ob ihre Arbeitsverträge noch den neuen Anforderungen genügen. Auf Verlangen der Angestellten müssen die neuen Pflicht­vorgaben schriftlich ausgehändigt werden. Innerhalb von nur sieben Tagen muss eine Niederschrift mit den wichtigsten Angaben übergeben sein; innerhalb eines Monats eine Nieder­schrift mit den übrigen Angaben. Diese muss der Arbeit­geber unterzeichnen – eine E-Mail oder ein PDF reichen also nicht.

Neue Verträge ab 1. August sollten alle Pflicht­angaben von vornherein enthalten. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 2.000 Euro. Neu zu den Anforderungen hinzugekommen sind etwa die Dauer der Probezeit, Voraus­setzungen und die Vergütung von Überstunden, Pausen und Ruhezeiten sowie Anspruch auf Fortbildungen.