Das bringt 2023 für die Praxis

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EBM-Anpassungen, neue digitale Anwendungen, strengere Regeln für die Berufs­haftpflicht und die größte Kindergeld­erhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik: 2023 bringt für den Praxis­alltag – und darüber hinaus – einige Änderungen.

„Der Hausarzt“ zeigt über 30 praxisrelevante Neuerungen auf, die es nun zu beachten gilt.

Die Basis bildet der Orientierungswert, der zum 1. Januar 2023 auf 11,4915 Cent (2022: 10,9871 Cent) gestiegen ist. Für die Verein­barung von Terminen bei Gebiets­ärzten erhalten Hausärztinnen und Hausärzte seit Jahresbeginn 15 statt bislang 10 Euro. Weitere EBM-Änderungen gibt es gehäuft im Bereich der digitalen Gesundheits­anwendungen (DiGA): Mit der Einführung der 01473 kann seit dem 1. Januar die Verlaufs­kontrolle und Auswertung der App Zanadio abgerechnet werden – allerdings ist dies nur bei Frauen möglich! Die 01470 (Zusatz­pauschale für die Erstverordnung einer DiGA) kann seit Januar hingegen nicht mehr abgerechnet werden. Die 01471 für die Verlaufs­kontrolle und Auswertung der DiGA Somnio wird nicht länger extrabudgetär vergütet.

Tipp: Der kostenfreie EBM-Spicker wird entsprechend aktualisiert.

Auch bei Verordnungen hat sich einiges getan: Seit Januar gilt das neue Muster 56 zur Verordnung von Rehasport und Funktions­training, alte Muster dürfen nicht mehr verwendet werden. Zum 1. Januar wurden zudem neue Diagnosen (weitere neuro­muskuläre Erkran­kungen sowie Mehrfach­amputa­tionen an Armen und Beinen) in die Liste, die zur Verordnung eines langfristigen Heilmittel­bedarfs (LHM) berechtigen, aufgenommen. Beim besonderen Verordnungs­bedarf (BVB) kommen etwa Erkrankungen zur außer­klinischen Intensivpflege hinzu.

Die zwei Spicker mit den wichtigsten Diagnosen für LHM und BVB werden zeitnah aktualisiert.