Check-up Spickzettel überarbeitet

      Der Hausarzt     Meine Praxis; Ärztliche Vergütung

Nachdem viele Patienten in den letzten beiden Jahren der Corona-Pandemie auf Früherkennungsuntersuchungen verzichtet haben, fragen sie diese jetzt in den ärztlichen Praxen wieder vermehrt nach. Die vier Hausärztinnen und Hausärzte der „Rauchenden Köpfe“ haben daher den Check-up Spickzettel auf den neuesten Stand gebracht. Praxisteams können sich diesen auf der Webseite von „Der Hausarzt“ kostenfrei herunterladen.

Neu hinzugekommen ist etwa das Screening auf Hepatitis B und C, das gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren einmalig in Anspruch nehmen dürfen. Hierzu wird das Blut auf HBV und HCV untersucht. „Kennzeichnen Sie dies als präventive Untersuchung, damit es nicht Ihr Laborbudget belastet“, rät Dr. Sabine Frohnes von den „Rauchenden Köpfen“. Praxen können die 01734 EBM als Zuschlag zur Gesundheits­untersuchung 01732 abrechnen. In einigen KV-Bereichen sei es aber zu Streichungen der 01734 gekommen, wenn sie nicht taggleich mit der 01732 angesetzt wurde, ergänzt Frohnes Kollege Timo Schumacher.

Bis zum 31. Dezember 2023 existiert eine Übergangs­regelung für Patienten, die zwischen dem 13.02.2018 und dem 30.09.2021 eine GU nach 01732 bekommen haben. Hier kann die Leistung über die 01744 auch ohne eine gleichzeitige GU abgerechnet werden.

Sollten die Screening-Laborwerte auffällig sein, macht das Labor in der Regel automatisch eine weiterführende Diagnostik. „In diesem Fall sollten Sie die Labor­befreiungs­ziffer 32006 und die entsprechende Verdachts­diagnose in Ihre Praxis­software eintragen, da diese Werte sonst Ihr Laborbudget belasten“, betont Frohnes.

Ebenso jetzt im Check-up Spicker zu finden ist die Beratung zur Organspende (01480 EBM). Diese ist zwar keine Vorsorge­untersuchung, meist wird aber zum Beispiel für eine Gesundheits­untersuchung sowieso mehr Zeit eingeplant. Hier kann es sich dann mitunter anbieten, mit den Versicherten auch einmal über das Thema Organspende zu sprechen.