9 statt 7 Euro pro Antigen-Schnelltest

      Der Hausarzt     SARS-CoV-2; Ärztliche Vergütung

Nach nur sechs Wochen wurde die nationale Corona-Testverordnung abermals angepasst: Die Sachkostenpauschale für Point-of-Care(PoC)-Antigentests, die Hausärztinnen und Hausärzte etwa für die Testung ihres eigenen Teams anschaffen können, wurde demnach „entsprechend der Marktlage“ auf maximal neun Euro angehoben – statt zuvor sieben Euro. Dies geht aus der Überarbeitung der nationalen Testverordnung hervor, die am 2. Dezember in Kraft trat.

An den sonstigen labordiagnostischen Erstattungssätzen hat sich nichts geändert. Sprich: Bei Testungen ihres eigenen Teams können Hausärzte den Abstrich selbst nicht abrechnen; bei „externen“ Antigen-Tests werden 15 Euro gezahlt.

Für Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten im Ausland sind Corona-Tests nach der Einreise ab 16. Dezember keine Kassenleistung mehr.

Insgesamt, so zeigt die neue Testverordnung, setzt die Bundesregierung große Hoffnung auf Antigen-Tests. Sie sollen künftig stärker zum Einsatz kommen; möglich sind nun bis zu 30 statt 20 Tests pro Monat und Bewohner oder Patient in Heimen und Krankenhäusern. Doch: Schon heute berichten erste Hausarztpraxen von Lieferproblemen.

Finden Sie zu vier Szenarien, die in Hausarztpraxen mit der neuen Testverordnung an Bedeutung gewinnen könnten, genauere Informationen und neue Praxishilfen:

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